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Kriegswirren und schöne Briefe

1811 - 1749




1749 übernahmen die drei Söhne des jüngsten Nachkommen des Landeshauptmanns. Diese Herren vernachlässigten das Gebäude so sehr, dass es baufällig und fast unbewohnbar geworden war, als es durch ihren Tod dem Stadtvogt und späteren Commissari und Oberst Ulisses Gugelberg als Mannesvorteil zufiel, so dass alsdann eine Renovation durchaus notwendig geworden war, die überaus gut gelungen ist.

Der deutsche Reisende Heigelin (Briefe über Graubünden, Stuttgart, Cotta 1793) schreibt über Salenegg:

«Auf was nicht nur das Städtchen, sondern auch die ganze Herrschaft, die gem. 3 Bünde mit eingeschlossen, stolzieren können, errathen Sie leicht, da ihr Blick auf jenes modern renovierte Schloss an der Landstrasse fällt, das dem Herrn Commissarius Gugelberg v. Moos gehört. Im Schönsten Ebenmass bildet es ein verlängertes Viereck, dessen westlicher Seite das Dörfchen Ragaz, das Kloster Pfäfers und die umliegende Gegend ihre Reize zum Vergnügen darstellen. Nicht seichte Fresco-Geburten und übertriebene Scheinkollonnaden verunstalten das Äussere, sondern eine natürliche Steinfarbe kleidet es in Unschuld, Würde und Schmuck. Der feine und gebildete Geschmack, welcher in Zimmern, Salons und Kabinetten so mannigfach reich abgedruckt ist übertrifft die Erwartung jedes Fremden, und es erhöht die Bewunderung, wenn man vernimmt, dass weder deutsche noch italienische Architekten, sondern das erfinderische Genie des Eigentümers den Plan zu demselben selbst entworfen hat.

Sind sie ein Freund des Pflanzenreichs, so gibt ihnen der mit ausländischen Gewächsen wohlgezierte Garten den zuverlässigsten Beweis von der Fruchtbarkeit und dem glücklichen Klima der Herrschaft Maienfeld. Teils unter freiem Himmel, teils im Treibhaus grünen und fruchten mehrere Pflanzen vom heissesten Erdstrich und den südlichsten Gegenden Frankreichs und Italiens.»

Des Weiteren wusste Heigelin über Mayenfeld noch folgendes zu berichten:

«Alle Schwachheiten und Vorzüge der Männer und Weiber gemeinen Schlages vereinigen sich auch in der Herrschaft. Will mich also nicht weiter darüber erklären, sondern das Beste durch beifolgende Zeichnung einer festlichen Maienfelderin ausheben und ihr offenherziges Liedchen, von der Frau Margaretha Gugelberg v. Moos verfertigt, als Sprach- und Charakterprobe beisetzen. Für Sie, mein Lieber, hat das Liedchen doppelten Wert, da sich eine der vorzüglichsten und geistreichsten Bündnerdamen das Vergnügen machte, dasselbe aufzusetzen und Ihrer Bitte zu entsprechen:

Mier armi Bündner Wiber,
Mier wüsse wärli nüd;
Mier könne bössli schribe
Und rechne mit de Lüth

S’wär frili wol kei Schada
Mer wüsst‘ e bitzli meh –
Suss thüend üs d’Männer halte
As wie ne Stückli Veh.

Si reise hin und häre
Und g’sein au ander Lüth,
Sind hochstudierte Häre
Mier aber g’siehn gär nüd.

Drum isch es au kei Wunder
Wenn mier eifältig sind,
Und wärli kum vom Plunder
Und Spiess e Bitz verstönd.

I säg au aber, iehr Häre
Wenn iehr üs andert wend,
So thüend üs eppes lehre,
Dass mier auch gschider sind.

I schlag für’s Muhl kei Blättli,
Mier hend Verstand wie iehr,
Thüend üs in d’Schuol wie iehr,
Thüend üs in d’Schuol und Städtli
So sind mier meh als iehr!
Mier thüend üs ger nit schäre
Um d’Politikerei,
Mier liebe üsri Here
Sind si e Bitzli frei;

Mier liebe üsri Kinder
Sind stille und nit schlimm;
Ma findet niene minder
As bei üs: Hahnekämm!

S’isch wohl, iehr liebe Here,
Mier hend au Bluot wie iehr
Doch thüend mier üs brav wehre,
Sind nit z’verfüehre schier!

I thue bei Gott nit spasse,
Säg dass mier Fehler hend,
Doch mümd eu bei der Nase:
Ob iehr woll keine hend?»

Später, anno 1799, bei der Plünderung durch die Franzosen nebst so vielem anderem sind alle Schriften verloren gegangen. Einzig von Landammann Heinrich Lorenz Gugelberg von Moos ist ein Schreiben erhalten geblieben. Es heisst in demselben:

«Wenn Euch, o meine theuren Nachkommen, diese Schrift vor Augen kommt, werden ohne Zweifel alle, oder doch die meisten der genannten, jetzt lebenden Personen in die Ewigkeit gegangen und die Körper zu Staub und Asche geworden sein. Die Generation unserer Familie, zu welcher ich gehöre, hat manches Gute genossen, allein auch manches gelitten. Unser ganzes Leben war ein Kampf mit unseren Umständen. Alle Schrecken eines langen Krieges, wiederholte Plünderung seitens fremder Völker, ungeheure Kriegslasten, nach welchen anhaltende Missjahre eintraten, bis endlich auch bessere Zeiten eintraten. Auch bei Euch wird Glück mit Unglück abwechseln. Möge der Allmächtige Euch in jedem Falle und bei jeder Gelegenheit nahe sein.»

Und rückblickend hält die Chronistin fest: im Kriege von 1798 und 1799 die hiesigen Weinberge sehr gelitten hatten und stellenweise so grosse Lücken aufwiesen, dass es jahrelanger Anstrengung bedurfte, um dieselben einigermassen wieder in Stand zu setzen. Doch gab es solche, die sich einen Gelderwerb daraus machten, Reben auszuführen, so dass sich der Bundeslandammann des Hochgerichts Maienfeld veranlasst sah, im April 1811 ein Verbot zu erlassen. Ab sofort war es verboten Weinreben zur Ausfuhr zu verkaufen, bei Strafe der Konfiskation der Reben und 3 Florin Busse für je das Hundert derselben, weil durch solchen unerlaubten Handel den Besitzern der Weinberge grosse Nachteile erwachsen. Im geheimen wurde der Handel aber doch weiter betrieben.

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